Coaching

Wir sind auch in schweren Zeiten für Sie da

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Was Sie tun können

Wenn ein Mensch verstorben ist, gibt es viele Dinge, die zu tun und zu entscheiden sind. Oft wird man jetzt mit Fragen konfrontiert, über die man sich aus unterschiedlichen Gründen zuvor nie Gedanken gemacht hat. Jetzt sind in recht kurzer Zeit Entscheidungen zu treffen, bei denen sich manche im Nachhinein unsicher sind, ob sie die richtigen Entscheidungen getroffen haben. Ob es so auch im Sinne des/der Verstorbenen war.

Deshalb kann es sehr hilfreich und entlastend sein, sich im Vorhinein – wenn die Situation noch nicht akut ist – einmal über die Bestattung und ihre Gestaltung Gedanken zu machen. Vielleicht auch, sich von einem Bestatter beraten zu lassen.

Was nach einem Todesfall zu tun und zu entscheiden ist, welche Unterlagen dann gebraucht werden, welche Kosten auf Sie zukommen und schließlich, was zuvor getan oder geregelt werden kann, können Sie den nächsten Unterpunkten entnehmen.

Erste Schritte im Trauerfall

  • Den Hausarzt oder Notarzt rufen, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt (dies gilt dann, wenn jemand zu Hause verstirbt. Bei Eintritt des Todes in einem
  • Krankenhaus oder in einem Pflegeheim wird dies automatisch geregelt).
  • Vielleicht möchten Sie auch einen Geistlichen oder anderen Beistand herbeirufen
  • Mit einem Bestatter Kontakt aufnehmen
  • Bei beabsichtigter Körper- oder Organspende sofort die zuständige Stelle oder den Bestatter informieren

Sie können den Verstorbenen auf Wunsch bis zum 36 Stunden (u.U. auch länger) zu Hause aufbahren. Auch ist es auf Wunsch zulässig, den Verstorbenen vom Krankenhaus nach Hause zu bringen und ihn dann später zum Friedhof oder Krematorium zu überführen.

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Was Ihr Bestatter braucht 

Im Original werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei nicht deutscher Staatsangehörigkeit)
  • Bei Ledigen: Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Stammbuch der Eltern
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch oder Abschrift des Familienbuches
  • Bei Verwitweten: wie bei Verheirateten und die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: wie bei Verheirateten und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Erledigungen und Abmeldungen

Wenn die Bestattung vorüber ist und die Angehörigen abgereist sind, gibt es noch eine Vielzahl von Dingen, die zu tun sind. Im Folgenden finden Sie eine Liste von Punkten, von denen wohl nicht alle, aber doch die meisten für Sie zutreffen:

Arbeitgeber informieren (falls der/die Verstorbene sich noch in einem Arbeitsverhältnis befand)

Nachlass

  • Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis beim Nachlassgericht abgeben (sofern nicht notariell oder beim Amtsgericht hinterlegt)
  • Erbschein bei Bedarf beantragen
A businessman in a suit signing a contract in an office setting, emphasizing professional context.

© 2025 Bestattungsinstitut Michael Krause