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Beispiel

Vereinbarung über eine Bestattungsvorsorge für
Frau Helga Mustermann
geb. am 4.07.1950
Musterstraße 22, 69168 Wiesloch

Zwischen dem Bestattungsinstitut Michael Krause und Frau Helga Mustermann wird folgende Vereinbarung getroffen: Das Bestattungsinstitut verpflichtet sich, die dereinstige Bestattung von Frau Helga Mustermann durchzuführen. Für die Durchführung sind die folgenden Wünsche von Frau Mustermann bindend:

  • Feuerbestattung mit späterer Beisetzung in einem Urnenreihengrab auf dem Wieslocher Stadtfriedhof (mit Aushang)      
  • Trauerfeier mit der Urne (Konfession: römisch-katholisch, Organist, unter anderem "Ave verum" von W.A.Mozart)
  • Aufbahrung soll möglich sein (einfacher Damentalar, einfache Deckengarnitur)
  • Als Sarg wurde ein einfacher - für Einäscherungen üblicher – dunkel gebeizter Sarg festgelegt.
  • Die Überurne soll aus Metall, blau und mit “betenden Händen“ verziert sein.(U3003BH)

  Alle weiteren Entscheidungen obliegen dem Totenfürsorgeberechtigten.

  • Im Todesfall hat sich das Bestattungsinstitut unverzüglich mit dem Totenfürsorgeberechtigten (Sohn Klaus Mustermann, Eckernförderstr. 17, 24103 Kiel, Tel.: 0431-12345) in Verbindung zu setzen.
  • Irgendwelche Urkunden und Dokumente wurden dem Bestattungsinstitut nicht übergeben. Der Totenfürsorgeberechtigte wird die benötigten Dokumente zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird er die aus dieser Vereinbarung sich ergebenden Kosten aus einem von Frau Helga Mustermann eigens zu diesem Zweck eingerichteten Konto begleichen.

Die entstehenden Kosten werden entsprechend den oben genannten Vorgaben nach heutigem Stand wie folgt beziffert:

Einäscherung 460.- €
Amtsarzt 30.- €
Bestattungsinstitut 1.600.- €
Stadt Wiesloch 1.905.- €

Sollte der Todesort außerhalb von Wiesloch liegen, werden seitens des Bestattungsinstituts zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind etwaige Kosten für Fremdleistungen ( wie z.B. Totenschein, Traueranzeige, musikalische Umrahmung, Pflanzenschmuck ), sowie zukünftige Kostensteigerungen hierbei nicht berücksichtigt.

Die Kostenangabe für die Bestattungsleistungen ist für 2 Jahre bindend.

  • Zahlungen jedweder Art wurden nicht geleistet.
  • Hinsichtlich der Ausführung der Bestattung kann Frau Mustermann jederzeit Änderungen vornehmen. Diese müssen dem Bestattungsinstitut schriftlich vorliegen und haben eine neue Kostenberechnung zur Folge.

    Wiesloch, den 1.3.2018             
    Unterschrift Helga Mustermann
    Unterschrift Bestattungsinstitut

 

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